|| Tarife ||

Inter Z90

Mit der Zahnzusatzversicherung Z90 bietet die Inter einen ausgezeichneten Solo-Zahnersatztarif ohne Altersrückstellung. Dieser Tarif ist besonders für Erwachsene geeignet, da sie ihre Erstattungssätze durch ein konsequent geführtes Bonusheft auf bis zu 90% erhöhen können. Bereits angeratene oder begonnene Behandlungen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Die Highlights der Zahnzusatzversicherung sind die sofortige Nutzbarkeit der Leistungen ohne Wartezeit und die Belohnung regelmäßiger Vorsorge (Bonusheft) durch eine Erhöhung des Erstattungssatzes.

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Implantate:

(Erstattungshöhe)

75-90 % inkl Kassenleistung

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Kronen, Brücken und Prothesen:

75-90 % inkl. Kassenleistung

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KFO für Erwachsene:

50 % ohne Begrenzung bei med. Notwendigkeit

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Bonusheft 30% mehr als 10 Jahre:

volle 90 % Erstattung, inkl. Kassenleistung

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Herausnehmbare Prothesen:

bis zu 5 ersetzte Zähne mitversichert, danach Altersprüfung

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GOZ-Begrenzung für Laborleistungen:

Über den Höchstsatz GOZ, GOÄ

Bitte beachten Sie, dass sich der Umfang der einzelnen Leistungen aus den Versicherungsbedingungen ergibt.

Von uns für Sie analysiert: Das leistet der Tarif Inter Z90!

Prophylaxe

Im Bereich der Zahngesundheitsprophylaxe werden keine Kosten erstattet.

Zahnerhalt

Leistungen für den Zahnerhalt sind im Tarif Z90 nicht versichert.

Zahnersatz

Im Bereich Zahnersatz werden im Tarif Z90 die Behandlungskosten nach einer Staffelung erstattet. Ausschlaggebend für die Höhe des Erstattungssatzes ist die bisherige Führung des Bonushefts. So wird die Regelversorgung zu 100% übernommen, wenn nachgewiesen werden kann, dass die regelmäßige Vorsorge über 10 Jahre hinweg wahrgenommen wurde. Bei kürzerer Führung des Bonushefts reduziert sich der Satz auf 95% oder sogar 85% (bei weniger als 5 Jahren).

Die Erstattung von hochwertigem Zahnersatz folgt einer ähnlichen Vorgehensweise. Der niedrigste Satz von 75% gilt bei weniger als 5 Jahren nachweisbarer Vorsorgemaßnahmen. Er steigert sich auf 85% (5-10 Jahre Bonusheft) und dann auf 90% (mehr als 10 Jahre Bonusheft). Diese Staffelung betrifft Kronen, Brücken, Implantate und den dazugehörigen Knochenaufbau sowie die Kosten der Labortechnik und funktionsanalytische und therapeutische Maßnahmen. Verblendungen (max. bis achter Zahn) werden ebenfalls in diesem Umfang erstattet. Inlays werden grundsätzlich bis zu einer Höhe von 90% der Kosten übernommen.

Die Erstattung erfolgt auf den Rechnungsbetrag und versteht sich inklusive aller Vorleistungen Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung. Positiv hervorzuheben ist die fehlende Wartezeit, sodass alle Leistungen des Tarifs sofort nach Versicherungsbeginn genutzt werden können.

Kieferorthopädie

Kieferorthopädische Behandlungen werden bei Kindern und Jugendlichen zu 80% und ohne Begrenzung erstattet, wenn eine Fehlstellung als leicht eingestuft wurde (bis KIG 2). Bei einer starken Fehlstellung (KIG 3 – 5) ist die Erstattung von 80% auf insgesamt 1.000 € begrenzt, wobei je Kiefer 500 € erstattet werden. Die Erstattung gilt für die kieferorthopädische Funktionsanalyse, die unsichtbare Zahnspange (Invisalign), die innenliegende Zahnspange (Lingualtechnik), Mini-Brackets, Kunststoff-Brackets, Retainer und farblose Bögen. Auch kieferorthopädische Maßnahmen für Erwachsene sind im Falle eines Schadens versichert. Dann übernimmt der Tarif 50% der Kosten.

Für KFO-Leistungen gibt es keine Wartezeit.

Weitere Leistungen

Im Tarif Z90 der Inter werden bestimmte Hightech-Leistungen erstattet, die im Rahmen einer Zahnersatzmaßnahme genutzt werden können. Zu den Leistungen gehören CEREC-Behandlungen, bei denen der Zahnersatz während der Behandlung mit Hilfe eines Computermodells gefertigt wird, und die digitale Volumentomographie, die bei der Planung von Implantaten eingesetzt wird. Der Erstattungssatz liegt zwischen 75 und 90 Prozent, abhängig davon, wie das Bonusheft geführt wurde. Der Höchstsatz von 90 Prozent ergibt sich, wenn das Bonusheft länger als 10 Jahre geführt wurde. Für die Inanspruchnahme dieser Leistungen gibt es ebenfalls keine Wartezeit.

Bedingungen

Die Zahnzusatzversicherung Z90 hat eine Mindestvertragslaufzeit von zwei Jahren. Bereits bestehende Füllungen, Kronen und Brücken sind im Tarif voll versichert. Auch herausnehmbare Prothesen sind versicherbar. Bestehende Zahnlücken können nicht versichert werden. Gesundheitsfragen müssen beantwortet werden und sind als relativ schwierig eingestuft. Der Tarif kann zwar abgeschlossen werden, wenn eine Behandlung angeraten oder geplant ist, diese sind jedoch vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Für die Nutzbarkeit der Leistungen gibt es keine Wartezeit.

Zahnärztliche Behandlungen im Ausland sind abgesichert, allerdings mit einem Leistungsabzug von 40%. Die Inter leistet in den ersten drei Versicherungsjahren insgesamt maximal 3.000 €. Für Behandlungen, die nach einem Unfall erforderlich werden, entfällt eine Begrenzung der Leistungen. Die Versicherung leistet über den Höchstsatz (Steigerungsfaktor 3,5) der Gebührenordnung für Zahnärzte hinaus.

Unsere Empfehlung

ZZV.de ist als spezialisierter Versicherungsmakler für Zahnzusatzversicherungen unabhängig von bestimmten Versicherungsgesellschaften. Für individuelle Tarifempfehlungen können Sie gerne unseren Tariffinder nutzen, dieser vergleicht transparent und unverbindlich den Tarif Z90 mit unterschiedlichen sehr guten Tarifen von anderen Versicherern. Bei diesem Vergleich finden Sie auf jeden Fall den Tarif, der Ihre Zähne so absichert, wie Sie es sich wünschen.

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